Sie befinden sich in einem Straf- oder Bußgeldverfahren? Dann können unsere Rechtsanwälte Sie gerichtlich und außergerichtlich unterstützen. Wichtig dabei: Verfrühte Handlungen und Stellungnahmen beeinflussen den Verlauf des Verfahrens oft negativ und können nicht zurückgenommen werden. Hier beraten wir Sie frühzeitig, um entsprechende Fehler zu vermeiden und die Ihnen zustehenden Rechte voll auszuschöpfen. Im Kontakt mit Behörden und vor Gericht verteidigen und vertreten wir Sie.
Wir verteidigen Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen, insbesondere bei Körperverletzungs-, Eigentums- und Vermögensdelikten. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Vorwürfe und entwickeln eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigung.
Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unterstützen wir Sie in allen Verfahrensabschnitten. Wir prüfen die Beweislage und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht.
Wir beraten und vertreten Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im digitalen Umfeld. Dazu zählen etwa Computerbetrug, das Ausspähen von Daten und Angriffe auf IT-Systeme.
Als Geschädigter einer Straftat unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Wir prüfen die Möglichkeiten einer Nebenklage und begleiten Sie im Strafverfahren.
Bei Strafverfahren mit Auslandsbezug beraten und vertreten wir Sie zu grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dazu gehören insbesondere Auslieferungsverfahren und Fragen der internationalen Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden.
Wir verteidigen jugendliche und heranwachsende Beschuldigte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Dabei behalten wir die persönliche Situation und die möglichen Folgen des Verfahrens im Blick.
Bei Vorwürfen schwerster Straftaten, insbesondere Mord und Totschlag, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Wir begleiten Sie vom Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Entscheidung und prüfen die Beweise sorgfältig.
Wir unterstützen bei strafrechtlichen Vorwürfen im medizinischen Bereich. Dazu zählen etwa Vorwürfe wegen Behandlungsfehlern, Abrechnungsbetrugs oder der Verletzung beruflicher Pflichten.
Bei Vorwürfen gegen die sexuelle Selbstbestimmung stehen wir Ihnen mit einer sachlichen und diskreten Verteidigung zur Seite. Wir prüfen die Beweislage und berücksichtigen die besonderen Belastungen eines solchen Verfahrens.
Wir verteidigen Sie bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Auch in parallelen Verfahren vor den Finanzgerichten unterstützen wir Sie und stimmen das Vorgehen aufeinander ab.
Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr, etwa Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr, vertreten wir Ihre Interessen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis.
Wir beraten und verteidigen bei strafrechtlichen Vorwürfen im wirtschaftlichen Umfeld. Dazu gehören insbesondere Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten und Korruptionsdelikte.
Bereits bei ersten Ermittlungen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und stimmen mit Ihnen ab, ob und wie eine Stellungnahme erfolgen soll.
Bei einer Durchsuchung unterstützen wir Sie kurzfristig und prüfen die angeordneten Maßnahmen sowie Beschlagnahmen. Wir begleiten das weitere Vorgehen gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Bei drohender oder angeordneter Untersuchungshaft übernehmen wir Ihre Verteidigung. Wir prüfen den Haftbefehl und die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Haft vorzugehen.
Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie in der Hauptverhandlung. Wir setzen uns mit den Beweisen auseinander und verfolgen die gemeinsam abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Nach einer gerichtlichen Entscheidung prüfen wir mögliche Rechtsmittel. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Berufungs-, Revisions- oder Beschwerdeverfahren.
0871 / 430 71 30
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich auch auf Mietrecht und Strafrecht spezialisiert und ist seiner Wahlheimat Landshut seit vielen Jahren fest verbunden. Nach dem Ersten und Zweiten Staatsexamen, Pflichtwahlpraktikum und zwei Jahren in Anstellung gründete er gemeinsam mit Tobias Weiss die Kanzlei WEISS & GRUNERT.
Begleitend dazu engagiert er sich bei den Wirtschaftsjunioren Landshut und ist Mitglied des Anwaltvereins Landshut e.V.
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Der gebürtige Landshuter ist im Strafrecht tätig und verteidigt Mandanten bundesweit in allen Verfahrensabschnitten. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Betäubungsmittel- und Kapitalstrafrecht.
Nach seinem Studium in Regensburg und Madrid absolvierte Janis Binner sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Seit 2023 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 2024 schloss er den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht erfolgreich ab.
Er ist Mitglied in mehreren strafrechtlichen Berufsverbänden und berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.
Sie finden uns mitten in der historischen Altstadt von Landshut. Dabei ist die Anreise mit dem Auto am einfachsten. Sollten die Parkplätze vor dem Haus belegt sein, empfehlen wir Ihnen das Parkhaus in der Wittstraße 2 zu nutzen. Die Kanzlei erreichen Sie dann bequem über die Ludwigpassage.
Weiss & Grunert Rechtsanwälte
Dreifaltigkeitsplatz 176
84028 Landshut

